Koalitionsspitzen einigen sich auf Reform der Grundsteuer

Im Streit um die Grundsteuer haben sich die Koalitionsspitzen in der Nacht auf eine gemeinsame Linie verständigt. Die Reform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag debattiert werden. Zur Grundrente brachten die Verhandlungen indes keine Einigung.

Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Im Koalitionsausschuss sei Einigkeit „in allen substanziellen Fragen“ für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer erzielt worden, erklärten die Sprecher von CDU und SPD in der Nacht. Details der Einigung wurden zunächst nicht bekannt. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, also vor dem 6. Juli.

Erstmals seit dem Rücktritt von SPD-Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles hatten die Spitzen von Union und SPD in neuer Zusammensetzung im Koalitionsausschuss getagt. Unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berieten die Partei- und Fraktionschefs im Kanzleramt über den Bundeshaushalt 2020. Nach der letzten Steuerschätzung sind die Spielräume für die Koalitionäre enger geworden.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sieht die Einigung der Koalitionsspitzen zur Grundsteuer auch die umstrittene Einführung von Öffnungsklauseln für die Länder vor. Dafür hatte sich vor allem die CSU stark gemacht. Die Länder bekämen damit Spielraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Steuer.

Die Einigung der Koalition beim Thema Grundsteuer wird nach Angaben von SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil nicht zu einem Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern führen. „Was es allerdings geben kann, ist, dass in den einzeln Ländern noch einmal bei der Grundsteuer geguckt wird, wie wird die ausgelegt“, sagte Klingbeil am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. „So was ist ja heute schon über die Hebesätze möglich. Aber das wird nicht zu Lasten des Länderfinanzausgleiches gehen. Das ist für uns als SPD sehr wichtig.“ Manche Länder hatten befürchtet, dass Sonderwege Einzelner Druck auf alle ausüben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung vorgegeben, die Neuregelung der Grundsteuer spätestens bis Ende des Jahres ins Gesetzblatt zu bringen. Es hatte 2017 geurteilt, die bisherige Festlegung der Grundsteuer sei verfassungswidrig. Der Festlegung der Steuer liegen in Ostdeutschland noch Grundstückswerte von 1935 und in Westdeutschland von 1964 zugrunde. Das kann dazu führen, dass Immobilien, die nebeneinander liegen, noch heute völlig unterschiedlich besteuert werden. Nun sollen alle Grundstücke bis zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Finanzminister Olaf Scholz hatte sich in den monatelangen Diskussionen für ein wertabhängiges Modell der Steuer eingesetzt: Wer eine teure Immobilie in gefragter Lage besitzt, sollte seiner Ansicht nach mehr Grundsteuer bezahlen müssen als in peripheren Lagen. Deshalb sollte die Grundsteuer künftig vor allem nach dem Bodenwert und der durchschnittlich erzielten oder fiktiven Miete berechnet werden. Vor allem Immobilienbesitzer in großen Städten könnten dann teils erheblich mehr Grundsteuer zahlen als bisher. Das wollte die Union verhindern.

Vor allem die CSU zog ein reines, wertunabhängiges Flächenmodell vor, bei dem die Steuer fast ausschließlich nach der Größe eines Grundstücks bemessen würde. Die CSU wollte daher eine Öffnungsklausel im Gesetz durchsetzen und jedes Bundesland selbst bestimmen lassen, welche Besteuerungsmethode es künftig anwendet.

 

Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/koalitionsspitzen-von-cdu-csu-und-spd-einigen-sich-auf-reform-der-grundsteuer_aid-39471417, vom 17.06.2019